Ausschreibung: Rahmenvereinbarung Instandsetzungsarbeiten Mercedes Benz & Daimler Truck / Standort: Frankfurt am Main
Bundespolizeipräsidium - Referat 62
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Zwei Rahmenvereinbarungen für Instandsetzungsarbeiten an Dienstfahrzeugen der Bundespolizei in Frankfurt am Main (PLZ 60433), speziell für Mercedes-Benz- und Daimler-Truck-Modelle. Los 1 umfasst Wartungen gemäß Herstellervorgaben, Austausch fahrzeugeigener Baugruppen oder Bauteile sowie Karosseriearbeiten wie Smart Repair für Mercedes-Benz-Fahrzeuge. Los 2 bietet identische Leistungen für Daimler-Truck-Fahrzeuge, ergänzend zu Maßnahmen, die von den eigenen Werkstätten der Bundespolizei nicht oder nur teilweise erbracht werden können.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung beinhaltet die Vergabe von zwei Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Dienstfahrzeugen der Bundespolizei am Standort Frankfurt am Main (PLZ 60433). Die Arbeiten umfassen Instandhaltungsmaßnahmen, die von den Regionalen Bereichswerkstätten (RBW) und Außenstellen (AST) der Bundespolizei nicht oder nur teilweise erbracht werden können. Der Fuhrpark der Bundespolizei schließt Fahrzeuge der Hersteller Mercedes Benz und Daimler Truck ein, wobei die Rahmenvereinbarungen spezifisch auf diese Marken abgestimmt sind.
Los 1 richtet sich auf Dienstfahrzeuge des Herstellers Mercedes Benz und umfasst eine Rahmenvereinbarung für Wartungen gemäß Herstellervorgaben, den Austausch fahrzeugeigener Baugruppen oder Bauteile sowie Karosseriearbeiten wie Smart Repair. Los 2 betrifft analog Dienstfahrzeuge des Herstellers Daimler Truck mit denselben Leistungsumfängen. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Arbeiten selbst durchzuführen, die Fahrzeuge sicher zu handhaben und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Werkstattfahrten im öffentlichen Verkehr müssen auf ein Minimum beschränkt und die Fahrzeuge unkenntlich gemacht werden, z. B. durch Abdeckung polizeitypischer Kennzeichnungen.
Zusätzlich müssen Dienstfahrzeuge ausschließlich an autorisierte und sich ausweisende Mitarbeiter der Bundespolizei übergeben werden, und Anweisungen dieser Mitarbeiter sind zu befolgen. Personelle Änderungen, die für die Bundespolizei relevant sind, sind unverzüglich mitzuteilen. Die Auftragnehmerin muss nachweisen, in den letzten drei Jahren eine ausreichende Anzahl vergleichbarer Aufträge pro Jahr bearbeitet zu haben, sowie die Fähigkeit zum Transport der Fahrzeuge zwischen den Werkstätten der Bundespolizei und der eigenen Werkstatt zu besitzen. Eine Besichtigung des Betriebs durch Beauftragte der Bundespolizei vor der Auftragsvergabe ist möglich und wird mit der Abgabe des Angebots zugestimmt.
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