Ausschreibung: Fassadensanierung Kreisberufsschulzentrum Aalen - Dachabdichtung -
Landratsamt Ostalbkreis - Zentrale Vergabestelle
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Bauleistungen werden abschnittsweise unter laufendem Betrieb ausgeführt, mit einem Gesamtausführungszeitraum vom 24.08.2026 bis 08.09.2028 und Unterbrechungen. Die vollständige Fertigstellung aller Arbeiten ist für den 29.09.2028 vorgesehen. Der Auftragnehmer muss ein Bautagebuch führen und wöchentlich übergeben, während Festpreise ohne Gleitklausel gelten und Anschlüsse für Wasser und Baustrom vom Bauherrn bereitgestellt werden.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf Bauleistungen, die abschnittsweise unter laufendem Betrieb ausgeführt werden sollen, mit einem Gesamtausführungszeitraum vom 24.08.2026 bis 08.09.2028 und Unterbrechungen. Die Fertigstellung aller Arbeiten ist für den 29.09.2028 vorgesehen. Aufgrund des laufenden Betriebs findet § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B keine Anwendung, und eine förmliche Abnahme der Leistungen wird verlangt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich an das Bauamt übergeben werden muss und alle relevanten Angaben zur Ausführung und Abrechnung enthält. Anschlüsse für Wasser und Baustrom sind vorhanden, wobei der Verbrauch vom Bauherrn getragen wird. Eine Lohn- und Stoffpreisgleitklausel kommt nicht zur Anwendung; die Angebotspreise gelten als Festpreise über den gesamten Zeitraum. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche entspricht der Regelfrist nach § 13 VOB/B.
Wichtige rechtliche Regelungen umfassen Fristen für die Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften: Solche Verstöße, die in der Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden; sonstige Verstöße innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme. Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung der Nichtabhilfe bei der Vergabekammer Baden-Württemberg (Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe) zu stellen (§ 160 GWB). Diese Fristen gelten nicht, wenn der Auftrag unrechtmäßig ohne EU-Bekanntmachung vergeben wurde (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Bei Missachtung der Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB) oder unrechtmäßiger Vergabe ohne Bekanntmachung kann die Unwirksamkeit eines Vertrags im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der Bietern geltend gemacht werden, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss; bei Bekanntmachung der Vergabe endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (§ 135 GWB).
Zur Teilnahme sind Eigenerklärungen erforderlich, darunter Angaben zu wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit (z. B. Umsatz, Referenzen, Insolvenzstatus, Zuverlässigkeit, Sozialabgaben), eine Scientology-Schutzklausel sowie Verpflichtungserklärungen zum Mindestentgelt und zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AnEntG), sofern anwendbar. Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden. Die Vergabe erfolgt losweise, wobei Angebote für einzelne oder mehrere Lose möglich sind, mit Beschränkungen der Zuschlagszahl falls zutreffend. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen, sofern jedes zuschlagsfähig ist. Bieterkommunikation läuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
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