Ausschreibung: Zwei Laborspülmaschinen inkl. Zubehör
Max Rubner-Institut
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Lieferung, betriebsbereite Installation und Anschluss von zwei Laborspülmaschinen (Edelstahl-Frontlader, max. 900x850x700 mm) am Max Rubner-Institut in Kulmbach. Der Leistungsumfang beinhaltet zudem die Einweisung von fünf Mitarbeitern, die Bereitstellung einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung sowie die langfristige Ersatzteilgarantie für mindestens 15 Jahre. Die Geräte müssen für den unbeaufsichtigten Dauerbetrieb geeignet sein und eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG erfordern.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Gegenstand dieser öffentlichen Ausschreibung ist die Lieferung, betriebsbereite Aufstellung und der Anschluss von zwei Laborspülmaschinen an den Standorten des Max Rubner-Instituts in der E.-C.-Baumann-Str. 20 in 95326 Kulmbach. Die Geräte sind jeweils an den Verwendungsstellen in der 1. und 3. Etage zu installieren, wobei ein Aufzug für den Transport zur Verfügung steht.
Der Leistungsumfang umfasst neben der Lieferung der Geräte und des Zubehörs auch den fachgerechten Anschluss an die vorhandenen Versorgungsleitungen. Zudem ist eine umfassende Einweisung von fünf Mitarbeitern des Auftraggebers durch deutschsprachiges Personal vor Ort erforderlich, um einen eigenständigen Betrieb sicherzustellen. Ergänzend dazu ist eine Bedienungsanleitung in elektronischer Form in deutscher Sprache bereitzustellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren ab Inbetriebnahme.
Die Laborspülmaschinen müssen als Frontladegeräte mit einer Außenverkleidung aus Edelstahl ausgeführt sein und dürfen die Abmessungen von 900x850x700 mm (ohne Unterbau) nicht überschreiten. Die Bedienung erfolgt über ein schräges Panel mit Status- und Fehleranzeigen in deutscher und englischer Sprache. Die Geräte müssen für den unbeaufsichtigten Dauerbetrieb geeignet sein und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie sicherheitstechnischen Regeln entsprechen. Hierfür ist eine vollständige Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
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