Ausschreibung: Kältetechnik

Stadt Hemau

Kältetechnik Bauabwicklung Bauterminplan Vergabevorschriften Nachprüfungsantrag
Ort Hemau

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Die Ausschreibung betrifft die Bauabwicklung eines Bauprojekts, bei der der Auftragnehmer verpflichtet ist, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auftragserteilung einen verbindlichen, detaillierten Bauterminplan vorzulegen. Der Plan basiert auf der vorgegebenen Terminplanung und festgelegten Vertragsfristen und wird nach Genehmigung durch den Auftraggeber zum integralen Vertragsbestandteil. Jede Änderung des Plans erfordert die schriftliche Genehmigung des Auftraggebers, um eine termingerechte Umsetzung zu gewährleisten.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf die Bauabwicklung eines Bauprojekts, wobei der Auftragnehmer (AN) verpflichtet ist, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber (AG) einen verbindlichen, detaillierten Bauterminplan vorzulegen. Dieser Plan muss auf der vorgegebenen Terminplanung und den festgelegten Vertragsfristen basieren und wird nach Genehmigung durch den AG zum integralen Vertragsbestandteil. Jede spätere Änderung des Bauterminplans erfordert die schriftliche Genehmigung des AG, um eine geordnete und termingerechte Umsetzung des Projekts zu gewährleisten.

Wichtige rechtliche Regelungen umfassen die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach § 160 Abs. 3 GWB, falls der Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung erkannt hat, ohne diesen innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aus der Bekanntmachung ersichtlich sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden; solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe. Zudem ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe einer Rüge vergangen sind.

Interessenten werden empfohlen, sich auf der eVergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de kostenfrei zu registrieren, um Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Mitteilungen zeitnah zu erhalten und sicherzustellen, dass ihre Unterlagen stets aktuell sind.

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