Ausschreibung: Lieferung von TFT-Monitoren
KDN - Dachverband kommunaler IT Dienstleister
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Der Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN) in Köln sucht eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung fabrikneuer TFT-Monitoren mit Zubehör sowie zugehörigen Dienstleistungen wie Installation und Support. Die Monitoren entsprechen einem detaillierten Leistungsverzeichnis mit spezifischen Produkten und technischen Eigenschaften, wobei Einzelaufträge für Komponenten, Dienstleistungen oder Gesamtpakete möglich sind. Die Vereinbarung deckt den Bedarf kommunaler IT-Dienstleister ab, inklusive verbindlicher Mindestabnahmemengen für moderne Monitorlösungen in IT-Anwendungen.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für die Lieferung fabrikneuer TFT-Monitoren mit Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen. Der Auftraggeber ist der Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN) in Köln, der diese Vereinbarung unter der Kennung KDN-10-2025-07 anstrebt, um den Bedarf kommunaler IT-Dienstleister und Bezugsberechtigter zu decken.
Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Bereitstellung von TFT-Monitoren gemäß einem detaillierten Leistungsverzeichnis (Anlage 1.2), das spezifische Produkte, technische Eigenschaften und zugehörige Dienstleistungen wie Installation oder Support beschreibt. Einzelaufträge können für Komponenten, Dienstleistungen oder Gesamtpakete aus diesem Verzeichnis erteilt werden, wobei der Abrufende den Umfang bestimmt. Es besteht eine verbindliche Mindestabnahme in Form von Mindestmengen oder -investitionsvolumina über die Regelvertragszeit, während maximale Volumina als geschätzter Bedarf gelten und bei Verlängerungen anteilig angepasst werden.
Der Zuschlag erfolgt auf Basis des günstigsten Angebots, wobei Preis das einzige Kriterium ist; bei Gleichstand entscheidet das Los. Die Ausschreibung sieht keine Bildung von Losen vor, da der Bedarf durch einen Mittelstandsunternehmen bedient werden kann, und Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind unzulässig. Rechtliche Prüfungen umfassen die Überprüfung auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit sowie die Möglichkeit einer Nachforderung fehlender Unterlagen unter Einhaltung der Vergaberegeln (§ 56 VgV), wobei leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, nicht nachgefordert werden dürfen. Die Rahmenvereinbarung zielt darauf ab, eine effiziente und kostengünstige Versorgung mit modernen Monitorlösungen für kommunale IT-Anwendungen zu gewährleisten.
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