Ausschreibung: Fensterarbeiten

Zentrale Vergabestelle

Fensterarbeiten Türeinbau Fenstereinbau CPV 45421100 VOB/A-EU
Ort Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Die Stadt Kirchenlamitz schreibt den Einbau von Türen, Fenstern und zugehörigem Zubehör als Bauleistung aus. Die Arbeiten umfassen alle im Leistungsverzeichnis spezifizierten Maßnahmen unter den CPV-Klassifikationen 45000000 (allgemeine Bauarbeiten) und 45421100 (Einbau von Türen und Fenstern). Der Fokus liegt auf qualitativ hochwertiger und termingerechter Umsetzung.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung richtet sich an die Durchführung von Fensterarbeiten als Bauleistung für die Stadt Kirchenlamitz, eine lokale Gebietskörperschaft in Deutschland. Der Auftrag umfasst den Einbau von Türen, Fenstern und zugehörigem Zubehör gemäß einem detaillierten Leistungsverzeichnis, das unter der CPV-Klassifikation 45000000 (allgemeine Bauarbeiten) und 45421100 (Einbau von Türen und Fenstern) fällt. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens nach der Richtlinie 2014/24/EU und VOB/A-EU, mit einem Fokus auf qualitativ hochwertige und termingerechte Umsetzung.

Das Verfahren ist standardmäßig strukturiert, ohne Beschleunigung oder Rahmenvereinbarung, und sieht eine elektronische Einreichung von Angeboten bis zum 27. März 2026, 11:00 Uhr, vor. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des Angebotspreises mit einer Gewichtung von 100 %. Die Auftragsunterlagen sind auf Deutsch über die Plattform https://www.meinauftrag.rib.de verfügbar, und die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie VOB/A-EU, einschließlich Abfragen im Wettbewerbsregister ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto.

Wichtige rechtliche Hinweise zu Überprüfungsfristen umfassen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung oder Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden; sonst innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme. Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers bei der Vergabekammer Nordbayern (Regierung von Mittelfranken) zu stellen (§ 160 GWB). Bei unzulässiger Vergabe ohne EU-Bekanntmachung gelten angepasste Fristen, und die Unwirksamkeit eines Vertrags kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information oder sechs Monaten nach Vertragsschluss geltend gemacht werden (§§ 134, 135 GWB).

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