Ausschreibung: Dachdeckungs- / Abdichtungsarbeiten

Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt

Dachdeckungsarbeiten Abdichtungsarbeiten Präqualifikation Bauunternehmen Eignungsnachweise Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Ort Bielefeld

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Öffentliche Ausschreibung für Bauleistungen an Bauunternehmen mit Fokus auf Eignung und Qualifikation. Präqualifizierte Bewerber nutzen den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis, ergänzt durch auftragsspezifische Nachweise für Unterauftragnehmer. Nicht präqualifizierte legen Eigenerklärungen, Referenzen, Belegschaftsangaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor, um Zuverlässigkeit zu belegen.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung richtet sich an Bauunternehmen für die Vergabe von Bauleistungen und legt strenge Anforderungen an die Eignung der Bewerber fest, um die Zuverlässigkeit und Qualifikation zu gewährleisten. Präqualifizierte Unternehmen können ihren Eignungsnachweis primär durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erbringen, ergänzt um auftragsspezifische Einzelnachweise bei Bedarf. Für den Einsatz von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen muss auf Verlangen deren Präqualifikation oder Erfüllung der Voraussetzungen nachgewiesen werden, entweder durch Registriernummern oder entsprechende Eigenerklärungen.

Nicht präqualifizierte Bewerber legen als vorläufigen Eignungsnachweis eine ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vor, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Nachweise. Bei Zugehörigkeit zur engeren Wahl sind detaillierte Bestätigungen erforderlich, darunter Referenznachweise mit Angaben zu Ansprechpartnern, Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetztem Personal, Mengen und technischen Anforderungen sowie Bestätigungen des Auftraggebers über vertragsgemäße Erfüllung. Weiterhin müssen Angaben zur durchschnittlich beschäftigten Belegschaft in den letzten drei Jahren nach Lohngruppen (mit separater Ausweisung von Leitungspersonal) sowie Nachweise zu Registereinträgen wie Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Eintragung in der Handwerksrolle vorgelegt werden.

Zusätzlich werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen verlangt, um die ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen zu belegen: von der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder vergleichbar, nicht älter als 12 Monate, oder alternativ Nachweis gesetzlicher Sozialversicherungsbeiträge, falls keine Beitragspflicht besteht), der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen, dem Finanzamt zur zuverlässigen Steuerzahlung sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Bei Insolvenzverfahren ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen, und Ausschlussgründe gemäß VOB/A müssen deklariert werden, inklusive Maßnahmen zur Selbstreinigung. Für Auftragssummen ab 30.000 Euro erfolgt eine Prüfung des Gewerbezentralregisters durch den Auftraggeber. Alle Bescheinigungen in Fremdsprachen erfordern eine deutsche Übersetzung, und die Verpflichtung entfällt nur bei Nachweis der Angemessenheit.

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