Ausschreibung: Angestrebt wird für die Herstellung und Lieferung von Signalpatronen 26,5mm Signalpatronen mit Raketentreibsatz LR51, LS78 und LS95 eine Mehrpartnerrahmenvereinbarung mit Miniwettbewerb
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Herstellung und Lieferung von 26,5 mm Signalpatronen mit Raketentreibsatz in den Varianten LR51 (Signal-, Rauch- und Lichtpatronen DM37 für Fliegeralarm), LS78 (Signal- und Lichtpatronen DM33 für Fliegererkennung) sowie LS95 (Signal-, Licht- und Schallpatronen DM47 für ABC-Alarm), einschließlich Sicherheitszuschlag pro Sorte. Die Patronen dienen der langfristigen Versorgung der Bundeswehr mit Munition für Signalpistolen. Erwartete Jahreskapazitäten umfassen mindestens 50.000 Einheiten LR51, 100.000 Einheiten LS78 und 40.000 Einheiten LS95.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf die Herstellung und Lieferung von 26,5 mm Signalpatronen mit Raketentreibsatz in den Varianten LR51, LS78 und LS95, einschließlich eines Sicherheitszuschlags pro Patronensorte. Im Detail umfasst dies: Signal-, Rauch- und Lichtpatronen DM37 für Fliegeralarm (LR51), Signal- und Lichtpatronen DM33 für Fliegererkennung (LS78) sowie Signal-, Licht- und Schallpatronen DM47 für ABC-Alarm (LS95). Die konkreten Abrufmengen werden im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt und dienen der langfristigen Versorgung der Bundeswehr mit dieser Munition, die aufgrund der Nutzungsdauer der Signalpistolen mindestens 20 weitere Jahre benötigt wird.
Das Verfahren sieht eine Mehrpartnerrahmenvereinbarung mit Miniwettbewerb vor, die mit bis zu fünf Unternehmen abgeschlossen werden soll und eine Laufzeit von 120 Monaten (10 Jahren) hat, ohne Verlängerungsoption. Der Auftraggeber ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, und die Erfüllung erfolgt als Lieferauftrag im Bereich Munition (CPV 35330000) sowie Pyrotechnik (CPV 39225500). Die Rahmenvereinbarung berücksichtigt die Einhaltung bundeswehrtypischer Verpackungskonzepte und Regelungen zur amtlichen Güteprüfung gemäß AQAP 2110 und AQAP 2105 sowie § 4 ABBV i.V.m. § 12 VOL/B.
Wirtschaftsteilnehmer müssen formlose Eigenerklärungen zu ihren technischen und beruflichen Fähigkeiten abgeben, darunter die Kapazität zur Herstellung und Lieferung von mindestens 50.000 Einheiten LR51, 100.000 Einheiten LS78 und 40.000 Einheiten LS95 pro Jahr. Zudem sind Voraussetzungen wie die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen (§ 7 SprengG oder Äquivalent), genehmigte Anlagen gemäß BImSchG/SprengG, Einhaltung von AQAP-Standards, Fähigkeit zur Erstellung von Munitionsstammkarten und gesetzeskonforme Lagerung von Waffen und Munition erforderlich. Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 ff. GWB sowie EU-Sanktionen (Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014), die durch entsprechende Erklärungen (BAAINBw-B-V 034) zu belegen sind. Die detaillierten Vergabeunterlagen, inklusive technischer Lieferbedingungen, werden qualifizierten Bewerbern nach dem Teilnahmewettbewerb übermittelt.
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