Ausschreibung: Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des Presse- und Politikportals

AOK Baden - Württemberg

TYPO3 CMS Presse-Politikportal Technische Übernahme Portal-Betrieb Weiterentwicklung Optimierungen
Ort Stuttgart

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des Presse- und Politikportals aok.de/pp des AOK-Bundesverbandes auf Basis des TYPO3-Content-Management-Systems. Der Auftrag umfasst die vollständige Übertragung bestehender Systeme, laufenden Betrieb inklusive Hosting, Wartung und Verfügbarkeitssicherung sowie kontinuierliche Erweiterungen wie Funktionsverbesserungen, Optimierungen der Nutzererfahrung und Integration neuer Technologien. Ziel ist eine zuverlässige, skalierbare und zukunftsorientierte Plattform für redaktionelle Inhalte.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf die technische Übernahme, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Presse- und Politikportals (aok.de/pp) des AOK-Bundesverbandes. Das Portal soll auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3 umgesetzt und gepflegt werden, um eine zuverlässige, skalierbare und zukunftsorientierte Plattform für redaktionelle Inhalte zu gewährleisten. Der Auftrag umfasst die vollständige Übertragung bestehender Systeme, den laufenden Betrieb inklusive Hosting, Wartung und Sicherstellung der Verfügbarkeit sowie kontinuierliche Weiterentwicklungen, wie Funktionserweiterungen, Optimierungen für Nutzererfahrung und Integration neuer Technologien, um den Anforderungen an ein modernes Informationsportal gerecht zu werden.

Interessierte Unternehmen werden empfohlen, sich in der Vergabestelle zu registrieren, um automatisch per E-Mail über Neuigkeiten wie Bewerberfragen und Antworten informiert zu werden. Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäß den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VgV), einschließlich Aufklärung bei ungewöhnlich niedrigen Preisen und möglicher Vorab-Wertung. Der Zuschlag ist für April 2026 vorgesehen, mit einer Bindefrist bis zum 03.06.2026.

Rechtliche Rahmenbedingungen umfassen die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB, wonach Bieter unverzüglich über die Zuschlagsentscheidung, Gründe der Nichtberücksichtigung und den frühesten Vertragsschluss informiert werden; der Vertrag darf erst 15 Kalendertage (oder 10 bei elektronischer Übermittlung) nach Absendung geschlossen werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gerügt werden, andernfalls ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB unzulässig. Die zuständige Vergabekammer des Bundes in Bonn prüft solche Anträge, wobei Kosten für Amtshandlungen anfallen und Akteneinsicht für Beteiligte möglich ist. Bewerber sind verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse in ihren Unterlagen kenntlich zu machen und Verschwiegenheit zu wahren. Ein Verstoß gegen § 134 kann zur Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB führen.

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