Ausschreibung: Wärmeversorgungsanlagen 26-71006
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Ravensburg
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Rahmenvereinbarung für Zeitvertragsarbeiten zur Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Wärmeversorgungsanlagen in öffentlichen Liegenschaften des Vermögens und Baus Baden-Württemberg im Kreis Sigmaringen. Die Leistungen umfassen typische Tätigkeiten an Heizungs-, Warmwasser- und Fernwärmesystemen, einschließlich kleinerer Arbeiten anderer Fachrichtungen bei Bedarf. Eingehendes Personal muss zuverlässigkeitsgeprüft sein, mit Vorlage von Einwilligungen und Ausweiskopien vor Baubeginn.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf eine Rahmenvereinbarung für Zeitvertragsarbeiten im Bereich Wärmeversorgungsanlagen in der Baumaßnahme 72488 Sigmaringen, Bereich 7: Kreis Sigmaringen. Der Vertrag umfasst die Ausführung von Leistungen zur Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Wärmeversorgungsanlagen in öffentlichen Liegenschaften des Vermögens und Baus Baden-Württemberg, Amt Ravensburg. Die Rahmenvereinbarung gilt für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.05.2027 und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern keine Kündigung sechs Monate vor Ablauf erfolgt, mit einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier Jahren.
Die Leistungen werden über Einzelaufträge abgerufen, die grundsätzlich in Textform erteilt werden, ausnahmsweise mündlich oder fernmündlich für dringende Arbeiten mit nachträglicher Bestätigung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers kleinere Arbeiten anderer Fachrichtungen auszuführen, soweit dies machbar ist. Der Umfang der Arbeiten richtet sich nach den spezifischen Anforderungen der Liegenschaften im Kreis Sigmaringen und umfasst typische Tätigkeiten an Heizungs-, Warmwasser- und Fernwärmesystemen.
Eine zentrale Anforderung ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung des eingesetzten Personals: Nur zuverlässigkeitsgeprüfte Mitarbeiter ohne negative Anhaltspunkte dürfen die Leistungen ausführen. Spätestens vier Wochen vor Baubeginn muss der Auftragnehmer für jeden Tätigen eine Einwilligungserklärung zur Überprüfung durch das Landeskriminalamt sowie eine Ausweiskopie oder eine gültige Bestätigung vorlegen. Bei Nichteinhaltung kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Datenaustausch erfolgt elektronisch nach GAEB DA XML für Angebotsanforderung, -abgabe und Abrechnung, mit Kennzeichnung der Datenträger zur eindeutigen Zuordnung.
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