Ausschreibung: SAP Applikationsbetreuung und schrittweise Umstellung auf Fiori ZD-2026-0008

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Betriebssitz Hoppegarten

SAP-Applikationsbetreuung Fiori-Umstellung SAP-Migration System-Wartung Fiori-Oberfläche
Ort Hoppegarten

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Bereitstellung von Dienstleistungen zur laufenden Betreuung, Wartung und Modernisierung des SAP-Systems beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Im Fokus steht die schrittweise Migration der SAP-Anwendungen auf die Fiori-Oberfläche für eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität. Die Leistungen umfassen umfassende Unterstützung der SAP-Applikationen mit flexiblen Abrechnungseinheiten wie Stunden, Tagen oder Pauschalen.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung mit der Kennung ZD-2026-0008 umfasst die Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich der SAP-Applikationsbetreuung sowie einer schrittweisen Umstellung auf die Fiori-Oberfläche. Diese Leistungen dienen der laufenden Wartung, Unterstützung und Modernisierung des SAP-Systems beim Auftraggeber, dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg mit Sitz in Hoppegarten.

Im Kern geht es um die umfassende Betreuung der SAP-Anwendungen, einschließlich der schrittweisen Migration zu Fiori, um eine verbesserte Benutzeroberfläche und Funktionalität zu gewährleisten. Die Leistungen werden in einem offenen Vergabeverfahren nach Richtlinie 2014/24/EU angeboten, mit einem Fokus auf Dienstleistungen (CPV-Code 72260000-5). Der Umfang umfasst detaillierte Ausführungsbeschreibungen in einem Leistungsverzeichnis mit Lang- und Kurztexten, Abrechnungseinheiten wie Stunden, Tage oder Pauschalen sowie Anlagen für Bieterangaben und Preisblätter.

Die Ausführung beginnt spätestens am 01.10.2026 und muss bis zum 30.09.2030 vollendet sein, mit flexiblen Fristen für einzelne Teilleistungen. Die Vergabe erfolgt primär nach Preis (100 % Gewichtung) unter Anwendung der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 mit einem Schwankungsbereich von 10 %. Es gelten nationale Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie §§ 42, 57 VgV, und gleichwertige technische Spezifikationen zu Normen werden akzeptiert. Unterauftragnehmer sind möglich, sofern deren Eignung nachgewiesen wird.

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