Ausschreibung: RV Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Die Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle in militärischen Einrichtungen aus, unterteilt in zwei Lose: LOT-0001 für Kiel und Laboe sowie LOT-0002 für Eckernförde und Alt Duvenstedt. Die Leistungen umfassen den Transport, die fachgerechte Verwertung und Beseitigung der Abfälle unter strikter Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben. Die Vereinbarung hat eine geschätzte Laufzeit vom 04.05.2026 bis 30.04.2030.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Kiel (BwDLZ Kiel) mit der Kennung 6003005352-BwDLZ Kiel bezieht sich auf eine Rahmenvereinbarung für die Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Rahmen eines offenen Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV), das auf die sichere und fachgerechte Beseitigung von Abfällen in militärischen Einrichtungen abzielt. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt, die lediglich eine örtliche Trennung darstellen, wobei bis zu zwei Lose an einen Bieter vergeben werden können. Nebenangebote und mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Das erste Los (LOT-0001: Kiel und Laboe) umfasst die Entsorgung an den Standorten in Kiel (Warnemünderstr. 22, 24106 Kiel) und Laboe (Munitionslager, Heikendorfer Weg, 24235 Laboe, NUTS-3-Code: Plön, DEF0A). Das zweite Los (LOT-0002: Eckernförde und Alt Duvenstedt) deckt die Orte Eckernförde (Hugo-Junkers-Kaserne, Krummenorter Heide 7-10, 24340 Eckernförde) und Alt Duvenstedt (24791 Alt Duvenstedt, NUTS-3-Code: Rendsburg-Eckernförde, DEF0B) ab. Die Leistungen konzentrieren sich auf die Entsorgung gefährlicher Abfälle, einschließlich Transport und fachgerechter Verwertung oder Beseitigung, unter Berücksichtigung umweltrechtlicher Vorgaben.
Für die Teilnahme sind strenge Eignungskriterien vorgeschrieben, darunter der Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), die Verfügbarkeit von Technikern oder technischen Stellen für die Qualitätskontrolle sowie eine Eigenerklärung zur Bereitstellung von Fahrern mit ADR-Schein und zugelassenen Fahrzeugen für den Transport gefährlicher Güter. Ausschlussgründe umfassen u. a. Insolvenz, Bestechlichkeit, Verstöße gegen Umwelt-, Arbeits- oder Steuerrecht sowie schwere Verfehlungen im Vergabewesen. Die Rahmenvereinbarung hat eine geschätzte Laufzeit vom 04.05.2026 bis 30.04.2030 und fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Angebote werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform evergabe-online.de eingereicht, mit der Vergabekammer des Bundes als Überprüfungsstelle.
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