Ausschreibung: Rahmenvereinbarung zur rechtlichen Unterstützung im Zusammenhang mit Beschaffungsverfahren des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Das BMUKN schreibt eine Rahmenvereinbarung für Rechtsdienstleistungen im Vergaberecht aus, mit Fokus auf die rechtssichere Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Beschaffungsverfahren für Dienst- und Lieferleistungen. Die Leistungen umfassen Stellungnahmen zu vergaberechtlichen Grundsatz- und Einzelfallfragen, Prüfung von Formularen, Verfahren und Vergabeunterlagen, Erarbeitung praxistauglicher Vorschläge sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung. Der Einsatz qualifizierter Fachkräfte, insbesondere Fachanwälte für Vergaberecht, ist vorgeschrieben, wobei Leistungen bedarfsorientiert und wirtschaftlich erbracht werden.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) schreibt eine Rahmenvereinbarung für juristische Unterstützungsleistungen im Bereich des Vergaberechts aus, mit einem Schwerpunkt auf nachhaltiger Beschaffung. Ziel ist es, das Ministerium als Vorbild bei der ökologisch nachhaltigen Beschaffung zu unterstützen, indem Nachhaltigkeitskriterien rechtssicher in Beschaffungsverfahren für Dienst- und Lieferleistungen verankert werden. Die Leistungen umfassen ausschließlich Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes und dienen der Klärung vergaberechtlicher Fragestellungen sowie ggf. allgemeiner zivilrechtlicher Prüfungen im Kontext einzelner Beschaffungsvorhaben. Der CPV-Code für den Hauptteil lautet 79100000-5 (Dienstleistungen im juristischen Bereich).
Die erwarteten Leistungen werden nach Bedarf und auf Anforderung des BMUKN erbracht und umfassen insbesondere: die Stellungnahme zu rechtlichen Grundsatz- und Einzelfallfragen; die rechtliche Prüfung von Formularen und Verfahren sowie die Erarbeitung praxistauglicher Formulierungs- und Verfahrensvorschläge; die rechtliche Prüfung und Auswertung von Vergabeunterlagen im Einzelfall; sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des BMUKN in Vergabeangelegenheiten. Vorbesprechungen sind Teil der vertraglich geschuldeten Leistungen. Bei der Erstellung von Stellungnahmen oder anderen Schreiben müssen diese vorab dem BMUKN zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden.
Die Ergebnisse sind grundsätzlich in Textform innerhalb vorab vereinbarer Fristen vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Lieferung ist dies dem BMUKN unverzüglich unter Angabe der Gründe mitzuteilen, inklusive eines genauen Nachlieferungsdatums. Für jeden Einzelauftrag, dessen Aufwand zum Zeitpunkt der Beauftragung unklar ist, muss der Auftragnehmer eine unverbindliche Schätzung des zeitlichen Rahmens und der Leistungsstunden innerhalb von zwei Arbeitstagen vorlegen, die vom BMUKN geprüft wird. Die Leistungen sind zügig und wirtschaftlich zu erbringen; nach Abschluss erfolgt die Rechnungsstellung.
Der Personaleinsatz muss durch qualifiziertes Personal sichergestellt werden, wobei die fachliche Expertise durch den Einsatz einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Vergaberecht gewährleistet ist. Die beteiligten Personen sollen sich intensiv mit der Zeitplanung und den fachlichen Anforderungen auseinandersetzen. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen oder eine feste Anzahl von Einzelaufträgen; der Umfang liegt allein im Ermessen des BMUKN. Die Ausschreibung erfolgt als öffentliches Verfahren nach UVgO mit einer Angebotsfrist bis 14.04.2026 und einer Zuschlagsfrist bis 29.05.2026.
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