Ausschreibung: PWC-Reinigung A7 AM Heidenheim / AM Vöhringen B-AS-KE-2602
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Tägliche Unterhaltsreinigung von sechs PWC-Anlagen auf unbewirtschafteten Autobahnrastplätzen entlang der A7 im Bereich der Autobahnmeisterei Heidenheim und Vöhringen. Los 1 deckt vier Anlagen ab (PWC Härtsfeld, Kohlplatten, Mühlbuck Ost und West zwischen km 752,7 und 799,0 der BAB A7 Würzburg–Ulm), Los 2 zwei Anlagen im Vöhringen-Bereich. Die Leistungen umfassen regelmäßige Pflege der Sanitäranlagen unter Nutzung vorhandener Geräte und schriftliche Zeiterfassung für die Abrechnung.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung B-AS-KE-2602 umfasst die tägliche Unterhaltsreinigung von insgesamt sechs WC-Anlagen (PWC-Anlagen) auf unbewirtschafteten Autobahnrastplätzen entlang der A7 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei (AM) Heidenheim und AM Vöhringen. Die Leistungen sind in zwei Lose unterteilt: Los 1 bezieht sich auf die Reinigung von vier Anlagen im Bereich AM Heidenheim (einschließlich PWC Härtsfeld, PWC Kohlplatten, PWC Mühlbuck Ost und PWC Mühlbuck West, gelegen zwischen km 752,7 und 799,0 der BAB A7 Würzburg–Ulm), während Los 2 die Reinigung von zwei Anlagen im Bereich AM Vöhringen umfasst. Die Arbeiten umfassen die regelmäßige Pflege der Sanitäranlagen, einschließlich Einweisung durch die AM Heidenheim vor Ausführungsbeginn, Nutzung von Reinigungsgeräten aus den Putzräumen der Anlagen sowie schriftliche Erfassung der Reinigungszeiten auf bereitgestellten Dokumenten unmittelbar vor und nach den Arbeiten. Die Zeiterfassungen dienen als Grundlage für die Abrechnung, die monatlich ausgewertet und bereitgestellt wird.
Der Auftraggeber ist die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, mit Sitz in München. Der Vertrag tritt am 01.06.2026 in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit bis 31.05.2028, mit einer einseitigen Verlängerungsoption des Auftraggebers um ein weiteres Jahr bis spätestens 31.05.2029, die bis fünf Monate vor Ablauf der laufenden Periode ausgeübt werden kann. Die Vergütung richtet sich nach § 10 AVB F-StB 202, und Rechnungen müssen im XRechnungsformat, als PDF oder auf Papier eingereicht werden, mit Pflichtangaben wie der vollständigen Adresse des Auftraggebers. Der Gerichtsstand ergibt sich aus dem Sitz der zuständigen Niederlassung der Autobahn GmbH des Bundes.
Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie 2014/24/EU und zielt auf die Sicherstellung hygienischer und funktionsfähiger Sanitäranlagen an den genannten Rastplätzen ab, um die Nutzer der Autobahn A7 zu unterstützen. Technische Spezifikationen in der Leistungsbeschreibung beziehen sich auf nationale, europäische oder internationale Normen, wobei gleichwertige Lösungen zugelassen sind.
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