Ausschreibung: Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin schreibt den Betrieb von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, Asylbegehrende und zugewiesene Personen aus, einschließlich Akquise, Belegung, Unterbringung unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse sowie sozialer Beratung und Betreuung. Der Betreiber gewährleistet Versorgung mit Hygieneartikeln und Bedarfsgütern, Kooperation bei der separaten Vollverpflegung sowie Gewaltschutzkonzepte mit Fokus auf vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder und LSBTI-Personen, orientiert an UNICEF-Standards. Ergänzende Leistungen umfassen Genehmigungen, Winterdienst, Abfallentsorgung, Versicherungen, Brandschutz und Qualitätssicherung.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) des Landes Berlin beabsichtigt, die Betriebsleistungen für Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete, Asylbegehrende und andere zugewiesene Personen auszu schreiben und zu vergeben. Diese Einrichtungen dienen der Unterbringung gemäß § 44 AsylG, wobei die untergebrachten Personen Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erhalten. Der Betreiber übernimmt die Verantwortung für den gesamten Betrieb der Unterkünfte, einschließlich der Akquise, Belegung, Qualitätskontrolle und Schließung, ohne hoheitliche Tätigkeiten auszuüben. Er muss alle relevanten öffentlich-rechtlichen Genehmigungen einholen und den genehmigungsfähigen Zustand aufrechterhalten, unter Einhaltung von Vorschriften zur Errichtung und zum Betrieb solcher Unterkünfte.
Der Betreiber ist für die Verwaltung und Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich, einschließlich der Aufnahme und Unterbringung der vom Auftraggeber zugewiesenen Personen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse. Dazu gehören die soziale Beratung und Betreuung der Bewohner, die Versorgung mit Hygieneartikeln sowie Bedarfsgütern für Kleinkinder und Säuglinge, sowie die Kooperation mit externen Dienstleistern für weitere Versorgungsaspekte. Die Vollverpflegung wird separat vom Land Berlin organisiert und ausgeschrieben; der Betreiber muss lediglich mit dem Caterer zusammenarbeiten, um die Erfüllung vertraglicher Pflichten zu gewährleisten. Ergänzende Leistungen umfassen den Winterdienst für öffentliche Gehwege, Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Schnitt- und Fällarbeiten, Betriebskostenabrechnung, Grundsteuerabwicklung, Gebäudehaftpflicht- und Feuerversicherungen, Brandschutzmaßnahmen (einschließlich Nachweise, Ordnungen und Fluchtwegpläne) sowie Untersuchungen nach § 14 Trinkwasserverordnung.
Ein zentraler Bestandteil der Leistungen ist der Gewaltschutz und das Konfliktmanagement: Der Betreiber erstellt und setzt Gewaltschutzkonzepte um, inklusive Notfallketten für die Prävention und Nachsorge bei allen Formen von Gewalt (körperlich, seelisch, sexuell) und Kindeswohlgefährdung. Besonderer Fokus liegt auf vulnerablen Gruppen wie Frauen, Kindern, LSBTI-Personen und anderen Bedarfsgruppen gemäß EU-Aufnahmerichtlinie, orientiert an den UNICEF-Mindeststandards für den Schutz in Flüchtlingsunterkünften von 2018. Zur Sicherstellung der Qualität muss der Betreiber interne Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung regelmäßig durchführen und dokumentieren, wobei der Aufenthalt der Bewohner nach § 47 AsylG geregelt ist.
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