Ausschreibung: Rathaus Neubau - Metallbauarbeiten / Glasdach

Stadt Elmshorn - Der Oberbürgermeister -

Rathaus Neubau Metallbauarbeiten Glasdach Errichtung Metallkonstruktion Glasdachbau
Ort Elmshorn

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Die Ausschreibung umfasst Metallbauarbeiten und die Errichtung eines Glasdachs im Rahmen des Neubaus des Rathauses. Die Leistungen sind vertraglich bindend ab dem 15.06.2026 zu beginnen und müssen abnahmereif spätestens am 30.10.2026 abgeschlossen sein. Überschreitungen der Fristen führen zu Vertragsstrafen in Höhe von einem Prozentsatz der Auftragssumme pro Werktag, bis zu einer Obergrenze von einem bestimmten Prozentsatz.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf die Vergabe der Leistung "Rathaus Neubau - Metallbauarbeiten / Glasdach" unter der Vergabennummer 2026-22-70. Sie umfasst bauliche Arbeiten im Rahmen des Neubaus des Rathauses, mit einem Fokus auf Metallbau und die Errichtung eines Glasdachs. Die Ausführung der Leistung ist vertraglich bindend vorgesehen, beginnend am 15.06.2026 und mit einer abnahmereifen Fertigstellung spätestens am 30.10.2026. Die Fristen für Beginn und Vollendung gelten als verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 VOB/B, wobei bei Überschreitungen Vertragsstrafen in Höhe von einem Prozentsatz der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) pro Werktag anfallen können, bis zu einer Obergrenze von einem bestimmten Prozentsatz der Summe.

Die Wertung der Angebote erfolgt primär nach dem Kriterium Preis, basierend auf der Wertungssumme, die aus nachgerechneten Angebotssummen ermittelt wird und Nachlässe, Lohngleitklauseln sowie Instandhaltungsangebote berücksichtigt. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen, sofern jedes für sich zuschlagsfähig ist, während Nebenangebote grundsätzlich nicht erlaubt sind. Die Angebotsabgabe kann elektronisch über die Vergabeplattform (einschließlich Textform mit Signatur oder Siegel) oder schriftlich in verschlossenem Umschlag erfolgen, mit Fristen und Adressen gemäß den Vergabeunterlagen.

Rechtliche Hinweise umfassen die Fristen für Rechtsbehelfe nach § 160 Abs. 3 GWB, wonach Anträge unzulässig sind, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis oder bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt werden; eine 15-Tage-Frist nach Mitteilung über Nicht-Abhilfe läuft ebenfalls. Ausnahmen gelten für Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Die Nachprüfung behaupteter Verstöße ist bei der Vergabekammer möglich (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A). Datenschutzrechtliche Aspekte gewährleisten die Speicherung von Bieterdaten für mindestens drei Jahre nach Auftragserteilung, mit Rechten der Betroffenen gemäß DSGVO. Das Verfahren läuft elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (https://dtvp.de).

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