Ausschreibung: Rahmenvertrag Architekten & Ingenieure - Leistungsbild Tragwerksplanung + Erdbebensicherheit
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Rahmenvertrag für Architekten- und Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung und seismischen Sicherheit an weltweiten Liegenschaften der Bundesrepublik Deutschland. Die Leistungen umfassen die Projektvorbereitung, Bedarfsermittlung, gutachterliche Bewertungen sowie die Erstellung von Leitlinien unter Berücksichtigung lokaler Vorschriften und deutscher Normen. Erforderlich sind hohe Reisebereitschaft für Einsätze vor Ort sowie eine enge Abstimmung mit dem BfAA und den Auslandsvertretungen.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) schreibt einen Rahmenvertrag für Architekten- und Ingenieurleistungen im Bereich der Tragwerksplanung und Erdbebensicherheit aus. Ziel ist die Unterstützung bei der Projektvorbereitung, der Bedarfsermittlung sowie der Durchführung einfacher Baumaßnahmen an den weltweiten Liegenschaften der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von sieben Jahren ausgelegt und umfasst bis zu fünf Vertragspartner.
Die beauftragten Leistungen umfassen schwerpunktmäßig die Tragwerksplanung für Gebäude und bauliche Anlagen gemäß HOAI sowie die Erstellung von Beratungsleistungen zur seismischen Sicherheit. Dies beinhaltet die Formulierung von Anforderungen an Gebäude und technische Anlagen, die Erstellung von Leitlinien und Musterplanungen sowie die gutachterliche Bewertung der Erdbebensicherheit. Hierbei sind sowohl lokale Vorschriften als auch deutsche Normen und technische Richtlinien des Auswärtigen Amtes (z. B. Sicherheitsrichtlinie Ausland – SR-A 2025, Technische Ausstattungshinweise – TR-TD-btA-2019) zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen.
Die Tätigkeit erfordert eine hohe Reisebereitschaft, da die Leistungen direkt an den jeweiligen Auslandsvertretungen erbracht werden können. Da sich die Liegenschaften im laufenden Betrieb befinden, ist eine enge terminliche und fachliche Abstimmung mit dem BfAA sowie den diplomatischen Vertretungen vor Ort zwingend erforderlich. Je nach Projektanforderung kann zudem die Erstellung von Fachübersetzungen notwendig sein.
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