Neue Lände, 2. Bauabschnitt

Ausschreibung: Neue Lände, 2. Bauabschnitt

Gemeinde Veitshöchheim
Neue Lände Bauabschnitt EU-VOB/A Vergabe Balkenplan Bauzeitenplan Termingerechte Baumaßnahmen Preiswertung Zuschlagskriterium
Ort Veitshöchheim

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Vergabe von Bauleistungen für die Durchführung von Baumaßnahmen gemäß VOB/A, einschließlich Haupt- und Nebenangeboten. Die Arbeiten müssen termingerecht ausgeführt werden, mit Beginn spätestens am 03.08.2026 und Vollendung bis zum 27.11.2026, unter Berücksichtigung von Einzelfristen und witterungsbedingten Unterbrechungen. Bieter legen einen verbindlichen Balkenplan mit Tätigkeiten, Dauern und Terminen in Wochen vor.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung betrifft die Vergabe von Bauleistungen gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2 (EU-VOB/A). Sie umfasst die Durchführung von Baumaßnahmen, bei denen Bieter Hauptangebote abgeben können, während Nebenangebote unter Einhaltung der Mindestanforderungen der Baubeschreibung und einschlägiger Regelwerke zugelassen sind, sofern sie keine ausschließlichen Preisnachlässe mit Bedingungen enthalten. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist möglich, wobei jedes Angebot für sich zuschlagsfähig sein muss.

Der Fokus liegt auf der termingerechten Ausführung der Leistungen, mit einem Beginn der Bauarbeiten spätestens an einem festgelegten Datum oder Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber, wobei die späteste Aufforderung bis zum 03.08.2026 erfolgen kann. Die Vollendung der Ausführung ist spätestens am 27.11.2026 vorgesehen, unter Berücksichtigung von Einzelfristen für Teilbauleistungen. Witterungsbedingte Unterbrechungen, die den kritischen Pfad betreffen, werden nicht auf die Fristen angerechnet, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informiert. Bieter müssen im Angebot einen verbindlichen Bauzeitenplan als Balkenplan vorlegen, der Tätigkeiten, Dauern, Termine und die Zeitachse in Wochen detailliert, unter Einhaltung der vertraglichen Vorgaben und ohne Überschreitung des festgelegten Bauendes.

Die Wertung der Angebote erfolgt primär nach dem Zuschlagskriterium Preis, basierend auf der Wertungssumme, die nachgerechnete Angebotssummen, günstigere Positionen, Lohngleitklauseln und monetarisierte Kriterien berücksichtigt. Ergänzend kann eine Beschleunigungsregelung gelten, bei der Bieter das Bauende angeben und begründen müssen. Rechtliche Hinweise umfassen die Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 Abs. 3 GWB, falls Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht fristgerecht (innerhalb von 10 Kalendertagen oder bis zur Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; erkennbare Verstöße aus Bekanntmachung oder Unterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gemeldet werden. Nach Erhalt einer Mitteilung über Nicht-Abhilfe ist der Antrag innerhalb von 15 Kalendertagen einzureichen. Für Nachprüfungen wendet man sich an die Vergabekammer Nordbayern in Ansbach.

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