Ausschreibung: Neubau Wohnheim und Förderstätte
Rummelsberger Diakonie e.V.
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Vergabe von Bauleistungen und Instandhaltungsleistungen für die Immobilien der Rummelsberger Diakonie e.V.
Die Leistungen umfassen Aufgaben gemäß detaillierter Leistungsbeschreibung und Vertragsformular, einschließlich technischer Spezifikationen nach nationalen oder europäischen Normen bzw. gleichwertigen Standards.
Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel ist ausgeschlossen; Werbung auf der Baustelle nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf die Vergabe von Bauleistungen und Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung der Rummelsberger Diakonie e.V., Abteilung Immobilien. Es handelt sich um eine losweise Vergabe mit nur einem Los, wobei Angebote für alle Lose möglich sind und alle Lose angeboten werden müssen. Die Leistungen umfassen die in der beigefügten Leistungsbeschreibung und im Vertragsformular genannten Aufgaben, einschließlich technischer Spezifikationen wie nationalen Normen, europäischen Normen oder gleichwertigen Standards, ohne Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Werbung auf der Baustelle ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen, sofern jedes Angebot für sich zuschlagsfähig ist und den Vorgaben der VOB/A entspricht; Nebenangebote sind in der Regel nicht zugelassen, außer in spezifizierten Bereichen und in Verbindung mit einem Hauptangebot, unter Einhaltung einer Höchstzahl an Losen pro Bieter (siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung). Die Wertung erfolgt primär nach Preis als Zuschlagskriterium, basierend auf der Wertungssumme aus nachgerechneten Angebotssummen, wobei Einheitspreise in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben sind und nur bedingungslose Preisnachlässe als Prozentsatz der Abrechnungssumme gewertet werden. Angebote mit Mischkalkulationen oder Umlegungen von Preisen auf andere Positionen werden ausgeschlossen.
Rechtliche Hinweise umfassen die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach § 160 Abs. 3 GWB, falls der Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt hat, aber diesen nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; erkennbare Verstöße aus der Bekanntmachung müssen bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden, solche aus den Vergabeunterlagen bis zum Fristende für Bewerbung oder Angebotsabgabe. Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Kommunikation und Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform, mit Nachforderung fehlender Unterlagen möglich; die Vergabekammer Nordbayern in Ansbach ist für Nachprüfungen zuständig.
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