Ausschreibung: Neubau Wohnheim, Förderstätte und Offene Hilfen
Regens-Wagner-Stiftung Zell als Rechtsträger von Regens Wagner Zell vertreten durch die Direktion der Regens-Wagner-Stiftungen
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Vergabe von Bauleistungen gemäß EU-VOB/A, detailliert im Leistungsverzeichnis mit technischen Spezifikationen, Normen und gleichwertigen Lösungen. Die Leistungen umfassen Bauprojekte, die in mehrere Lose unterteilt sein können, mit Fokus auf effiziente Umsetzung unter Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsvorgaben wie Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Abzüge aus der Abrechnung erfolgen für Bauwesenversicherung (0,1 %), Baustrom (0,25 %) und Bauwasser (0,25 %).
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf die Vergabe von Bauleistungen gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen" (EU-VOB/A), Abschnitt 2 "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen". Sie richtet sich an qualifizierte Unternehmen, die in der Lage sind, Bauprojekte umzusetzen, unter Berücksichtigung strenger Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, wie z. B. Insolvenzverfahren, schwere Verfehlungen oder Eintragungen im Wettbewerbsregister; bei Vorliegen solcher Gründe ist eine Selbstreinigung erforderlich. Zudem werden unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen, und Bieter müssen auf Verlangen Auskünfte zu wirtschaftlichen und rechtlichen Verbindungen mit anderen Unternehmen erteilen.
Im Kern umfasst die Ausschreibung die Erbringung von Bauleistungen, die in einem Leistungsverzeichnis detailliert beschrieben sind, einschließlich technischer Spezifikationen wie Normen und gleichwertigen Lösungen. Wichtige Zuschlagskriterien beinhalten die Beschleunigungsregelung, bei der Bieter einen verbindlichen Bauzeitplan (z. B. als Balkenplan mit Angaben zu Tätigkeiten, Dauer, Terminen und Zeitachse) vorlegen müssen, der das in den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Bauende nicht überschreitet. Die Abgabe erfolgt elektronisch über das SOL-System, falls vom Auftraggeber vorgesehen, und Angebote müssen in deutscher Sprache, auf vorgegebenen Vordrucken und fristgerecht eingereicht werden. Mehrere Hauptangebote sind zulässig, sofern jedes für sich zuschlagsfähig ist, während Nebenangebote grundsätzlich ausgeschlossen sind, außer in spezifizierten Fällen ohne Preisnachlässe mit Bedingungen.
Rechtliche Hinweise betonen die Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen nach § 160 Abs. 3 GWB, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gerügt wurden; erkennbare Mängel in der Bekanntmachung müssen bis zur Bewerbungs- oder Angebotsfrist, in den Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemeldet werden. Ebenso unzulässig sind Anträge mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Weitere Bedingungen umfassen die Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe, ein Verbot von Werbung auf der Baustelle ohne Zustimmung, das Verbot chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel sowie Abzüge aus der Schlussabrechnung für Bauwesenversicherung (0,1 %), Baustrom (0,25 %) und Bauwasser (0,25 %). Die Rückgabe von Sicherheiten für Mängelansprüche erfolgt nach Ablauf der Verjährungsfrist. Die Ausschreibung kann mehrere Lose umfassen, mit Beschränkungen der Zuschlagszahl pro Bieter, und zielt auf eine effiziente, wettbewerbskonforme Umsetzung der Bauprojekte ab.
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