Ausschreibung: Neubau Betriebsgebäude mit Fahrzeughalle, ZKA Chemnitz - Fliesenarbeiten
Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Vergabe von Bauleistungen mit detaillierten Eignungsnachweisen: Bieter müssen ihre Eignung durch Präqualifikation oder Eigenerklärungen (inkl. EEE) belegen. Auf Verlangen sind umfangreiche Bescheinigungen wie Referenzen, Beschäftigtenzahlen, Handelsregisterauszug, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Unbedenklichkeitsnachweise sowie ein Haftpflichtversicherungsnachweis über mindestens 3 Mio. € vorzulegen.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Bauleistungen im nichtoffenen Verfahren bzw. Verhandlungsverfahren nach VOB/A Abschnitt 2. Den Kern bilden die Anforderungen an den Eignungsnachweis der Bieter und ggf. benannter anderer Unternehmen.
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung grundsätzlich durch die Angabe ihrer Nummer im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nach. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis einreichen. In beiden Fällen können auftragsspezifische Einzelnachweise hinzukommen.
Sollen andere Unternehmen (z. B. Nachunternehmer) eingesetzt werden, ist auf gesondertes Verlangen deren Präqualifikation oder die Erfüllung der Präqualifikationsvoraussetzungen nachzuweisen. Bei nicht präqualifizierten anderen Unternehmen sind auch für diese die Eigenerklärungen abzugeben; bei präqualifizierten genügt die Angabe der jeweiligen PQ-Nummer.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für benannte andere Unternehmen. Zu den auf Verlangen vorzulegenden Unterlagen zählen insbesondere:
- Referenznachweise über vergleichbare Leistungen,
- Erklärung zur jahresdurchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal),
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse (sofern beitragspflichtig), des Finanzamtes (bzw. Bescheinigung in Steuersachen), der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen sowie die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis mit einer Mindestdeckungssumme von 3 Mio. €,
- ggf. Produktdatenblätter benannter Fabrikate.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage entfällt, soweit die Eignung bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen wurde.
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