Ausschreibung: Lüftungsanlage

Gemeide Raubling

Lüftungsanlage Bauleistungen Instandhaltungsarbeiten Losweise Vergabe VOB/A
Ort Raubling

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Vergabe von Bauleistungen und Instandhaltungsleistungen in losweiser Aufteilung für den Auftraggeber. Die Leistungen umfassen typische Bau- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Fristen, Integration von Drittarbeiten und verbindlichem Bauende. Ziel ist die Sicherung wirtschaftlicher und qualitativ hochwertiger Erfüllung der Bau- und Instandhaltungsbedürfnisse.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf die Vergabe von Bauleistungen und Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, wie in der beiliegenden Leistungsbeschreibung und den beigefügten Vertragsformularen detailliert. Es handelt sich um eine losweise Vergabe, bei der Angebote für alle Lose oder nur für ein einzelnes Los abgegeben werden können, wobei Bedingungen zur Ermittlung der Zuschlagsfähigen Lose gelten, einschließlich einer möglichen Beschränkung der maximalen Anzahl an Losen pro Bieter (siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung). Die Leistungen umfassen typische Bau- und Instandhaltungsarbeiten, die unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie Fristen, Arbeiten Dritter und einem verbindlichen Bauende ausgeführt werden sollen.

Die Kommunikation und Abgabe der Angebote erfolgt primär elektronisch über die Vergabeplattform bis zur Angebotsöffnung, danach schriftlich oder in Textform. Erforderliche Unterlagen, wie Eigenerklärungen zur Eignung, Leistungsverzeichnisse mit Preisen, Bauzeitenpläne und Nachweise zu Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. bei Unteraufträgen oder Eignungsleihe), sind gemäß Formblatt 216 vorzulegen; fehlende Unterlagen können teilweise nachgefordert werden. Nebenangebote sind grundsätzlich nicht zugelassen, mit Ausnahme spezifizierter Bereiche, und mehrere Hauptangebote pro Bieter sind erlaubt, sofern jedes zuschlagsfähig ist. Die Wertung erfolgt primär nach Preis, ermittelt aus der Wertungssumme der nachgerechneten Angebotssummen, unter Ausschluss von Mischkalkulationen oder bedingten Preisnachlässen.

Wichtige rechtliche Hinweise umfassen die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach § 160 Abs. 3 GWB, falls Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gerügt wurden – erkennbare Verstöße aus der Bekanntmachung spätestens bis zur Bewerbungs- oder Angebotsfrist, aus Vergabeunterlagen bis zum Ablauf dieser Fristen. Zudem ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe vergangen sind. Nachprüfungen sind bei der Vergabekammer zu beantragen. Diese Ausschreibung zielt darauf ab, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Leistungen zu sichern, unter Einhaltung EU-Vergaberecht und VOB/A, um die Bau- und Instandhaltungsbedürfnisse effizient zu erfüllen.

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