Ausschreibung: Küchentechnik für Mensa
Gemeide Raubling
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Bauleistungen und Instandhaltungsleistungen für die Gemeinde Raubling, umfassend detaillierte Aufgaben aus Leistungsbeschreibung, Baubeschreibung, Plänen und besonderen Vertragsbedingungen. Die Leistungen zielen auf die effiziente Umsetzung notwendiger Baumaßnahmen und die Sicherstellung der Anlageninstandhaltung ab. Vergabe in bis zu 5 Lose für flexible Bieterbeteiligung.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung der Gemeinde Raubling umfasst die Vergabe von Bauleistungen sowie Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Die Leistungen beziehen sich auf die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung und dem beigefügten Vertragsformular detailliert genannten Aufgaben, einschließlich relevanter Anlagen wie Baubeschreibung, Pläne und besondere Vertragsbedingungen. Das Verfahren erfolgt als offenes Verfahren gemäß Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), mit einer Angebotsfrist, die am 25.03.2026 um 10:20 Uhr endet, und einer Bindefrist bis zum 24.05.2026.
Die Vergabe ist losweise möglich, wobei Angebote für 3 von 5 Lose oder eine maximale Anzahl an Losen zugelassen sind, wie in der Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung angegeben. Es besteht eine Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, mit einer Höchstzahl gemäß den Vergabeunterlagen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen, sofern jedes aus sich heraus zuschlagsfähig ist, während Nebenangebote für die gesamte Leistung erlaubt sind, ausgenommen solche mit ausschließlich bedingten Preisnachlässen. Die Kommunikation läuft elektronisch über die Vergabeplattform bis zur Angebotsöffnung, danach schriftlich oder in Textform.
Wichtige rechtliche Hinweise umfassen die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach § 160 Abs. 3 GWB, falls der Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt hat, ohne diesen innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden; solche, die erst in den Vergabeunterlagen ersichtlich sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe. Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für Nachprüfungen von behaupteten Verstößen ist die Vergabekammer Südbayern (80534 München) zuständig. Die Ausschreibung zielt darauf ab, die erforderlichen Baumaßnahmen effizient umzusetzen und die Instandhaltung der Anlagen sicherzustellen.
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