Ausschreibung: Flachdächer, Dachabdichtungsarbeiten

Stadt Hemau

Flachdächer Sanierung Dachabdichtungsarbeiten Schulen Erweiterung Mönchsberg Sanierung EU-VOB/A Vorgaben
Ort Hemau

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Vergabe von Bauleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Schulen am Mönchsberg, speziell BA I Erweiterung, mit Fokus auf Arbeiten an Flachdächern und Dachabdichtung. Die Leistungen umfassen Instandhaltungs- und Bauarbeiten nach EU-VOB/A-Vorgaben unter der Vergabenummer AB21.2150.01 und Maßnahmennummer 3901-06. Ziel ist die effiziente Umsetzung hochwertiger Sanierungsmaßnahmen für die Stadt Hemau.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf die Vergabe von Bauleistungen im Rahmen der Sanierung und Erweiterung der Schulen am Mönchsberg, speziell BA I Erweiterung. Im Fokus stehen Arbeiten an Flachdächern und Dachabdichtungsarbeiten, die unter der Vergabenummer AB21.2150.01 und der Maßnahmennummer 3901-06 fallen. Diese Leistungen umfassen die Erbringung von Instandhaltungs- und Bauarbeiten, die nach den Vorgaben der EU-VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A) durchgeführt werden sollen.

Die Ausschreibung erfolgt losweise, wobei Angebote für einzelne Lose oder Kombinationen möglich sind, mit einer maximalen Anzahl an Losen pro Bieter gemäß der Auftragsbekanntmachung. Es ist beabsichtigt, die Leistungen im Namen und für Rechnung der Stadt Hemau (Propsteigaßl 2, 93155 Hemau) zu vergeben. Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen umfassen die Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sowie den Ausschluss von Bietern, die an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt sind. Zudem gelten Einschränkungen bei der Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und Regelungen zur Neubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung.

Technische Spezifikationen im Leistungsverzeichnis berücksichtigen gleichwertige Normen und Bewertungen, und Werbung auf der Baustelle ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, wenn geltend gemachte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt wurden; erkennbare Verstöße aus der Bekanntmachung müssen bis zur Bewerbungs- oder Angebotsfrist, solche aus den Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemeldet werden. Ebenso ist er unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe vergangen sind. Diese Ausschreibung zielt darauf ab, qualitativ hochwertige und rechtssichere Bauleistungen zu sichern, um die Erweiterung und Sanierung der Schulanlagen effizient umzusetzen.

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