Ausschreibung: Estricharbeiten

Klinikverbund Allgäu gGmbH

Estricharbeiten Bauleistungen VOB/A Leistungsverzeichnis Bauzeitenpläne Gleitklauseln
Ort Mindelheim

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Vergabe umfassender Bauleistungen gemäß VOB/A für ein Bauvorhaben. Die Leistungen umfassen die Ausführung von Arbeiten nach detailliertem Leistungsverzeichnis mit Mengenansätzen, Einzelpreisen und Pauschalsummen. Erforderlich sind Einhaltung von Ausführungsfristen, Bauzeitenplänen inklusive Balkenplänen sowie Regelungen zu Behinderungen, Unterbrechungen, Drittarbeiten und einem verbindlichen Bauenddatum.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung umfasst die Vergabe von Bauleistungen gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2 (EU-VOB/A). Der Kern der Beauftragung liegt in der Erbringung umfassender Bauleistungen, die durch ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit Mengenansätzen, Einzelpreisen und Pauschalsummen abgebildet werden. Dies schließt die Ausführung von Arbeiten ein, die Ausführungsfristen, Bauzeitenpläne (einschließlich Balkenplänen mit Angaben zu Tätigkeiten, Dauer, Terminen und Zeitachse) sowie Regelungen zu Behinderungen und Unterbrechungen berücksichtigen müssen, um ein effizientes und termingerechtes Bauvorhaben zu gewährleisten.

Wichtige Aspekte der Leistungserbringung umfassen die Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie Fristen für Drittarbeiten, ein verbindliches Bauenddatum (nicht später als in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegt) sowie Nachweise zu Zuschlagskriterien, etwa Beschleunigungsregelungen. Ergänzende Regelungen sehen feste Angebotspreise vor, mit optionalen Gleitklauseln für Lohn- oder Stoffpreise, falls anwendbar, sowie die Handhabung von Sicherheiten für Mängelansprüche bis zum Ablauf der Verjährungsfrist. Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern sie eine gemeinsame Haftung und Vertretung erklären.

Rechtliche Hinweise zu Nachprüfungsanträgen nach § 160 Abs. 3 GWB betonen die Unzulässigkeit, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gerügt wurden; erkennbare Mängel in Bekanntmachungen müssen bis zur Bewerbungs- oder Angebotsfrist, in Vergabeunterlagen bis zum Ablauf dieser Fristen, gemeldet werden. Ebenso ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung einer Nicht-Abhilfe vergangen sind. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand folgen den vertraglichen Vorgaben, und unwirksame Bestimmungen berühren nicht die übrigen Regelungen.

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