Ausschreibung: Erweiterung der Kläranlage Denkendorf - Bauleistungen Teil 2: Kläranlagenerweiterung
Gemeinde Denkendorf
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Vergabe von Bauleistungen für eine Baumaßnahme gemäß detailliertem Leistungsverzeichnis unter EU-VOB/A. Die Arbeiten beginnen spätestens am 07.09.2026 nach Aufforderung des Auftraggebers und müssen abnahmereif bis 08.12.2028 fertiggestellt sein. Bieter legen einen eigenen Bauzeitenplan als Balkenplan vor, der Tätigkeiten, Dauern, Termine und Beschleunigungsregelungen detailliert.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung betrifft die Vergabe von Bauleistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU-VOB/A), Abschnitt 2 für allgemeine Bestimmungen. Sie umfasst die Erbringung von Leistungen im Rahmen einer Baumaßnahme, für die ein detailliertes Leistungsverzeichnis vorgegeben ist, das allein verbindlich gilt. Bewerber und Bieter müssen Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen unverzüglich vor Angebotsabgabe der Vergabestelle mitteilen, um eine reibungslose Durchführung zu gewährleisten.
Die Ausführung der Leistungen ist zeitlich gebunden: Der Beginn der Arbeiten erfolgt spätestens am 07.09.2026, wobei eine Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen erwartet wird. Die abnahmereife Fertigstellung muss bis zum 08.12.2028 erfolgen, unter Berücksichtigung eines beigefügten Bauzeitenplans. Bieter sind verpflichtet, mit ihrem Angebot einen eigenen Bauzeitenplan als Balkenplan vorzulegen, der Tätigkeiten, Dauern, Termine und eine Beschleunigungsregelung unter Einbeziehung vertraglicher Vorgaben wie Fristen und Drittarbeiten detailliert darstellt. Das Bauende darf nicht über die in den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Frist hinausgehen.
Rechtliche Anforderungen umfassen die Ausschließung von Bietern, die an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt sind, sowie die Vorlage von Eignungserklärungen, wie der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, und Nachweisen zur Zuverlässigkeit (z. B. Abfrage im Wettbewerbsregister ab 30.000 Euro Auftragssumme). Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen fristgerecht gerügt werden: Bekanntmachungsverstöße bis zur Bewerbungs- oder Angebotsfrist, Unterlagenverstöße bis Ablauf dieser Fristen. Nachprüfungsanträge nach § 160 Abs. 3 GWB sind unzulässig, wenn Rügen nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgten oder mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung der Nichtabhilfe vergangen sind. Für Nachprüfungen wendet man sich an die Vergabekammer Südbayern in München.
Die Ausschreibung zielt darauf ab, wirtschaftlich vorteilhafte Bauleistungen zu sichern, die den festgelegten Fristen und Qualitätsstandards entsprechen, unter Förderung fairer Wettbewerbsbedingungen und Transparenz im Vergabeverfahren.
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