Ausschreibung: Baumeisterarbeiten
Markt Pressig
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB unter Einhaltung geltender technischer Normen, Sicherheitsvorschriften (UVV, BayBO, BayTB) und spezifischer Vorgaben aus dem Baugrundgutachten der gabex engineers GmbH. Der Auftragnehmer ist für die Erstellung eines Bauablaufplans, die Koordinierung mit anderen Gewerken sowie die Inbetriebnahme von Anlagenteilen verantwortlich. Die Verwendung gesundheitsgefährdender Stoffe ist untersagt und die Einhaltung der MAK-Grenzwerte zwingend erforderlich.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die vorliegende öffentliche Ausschreibung betrifft die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis (LV), dessen allgemeine Hinweise den Qualitätsstandard und den Lieferumfang definieren. Für die Ausführung der Arbeiten sind neben den vertraglichen Bedingungen des Auftraggebers die VOB in der jeweils gültigen Fassung, die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die Arbeitsstättenverordnung sowie die einschlägigen Empfehlungen und Richtlinien der Fachverbände des Handwerks und die StVO maßgeblich. Sofern technische Vorschriften genannt werden, sind die entsprechenden europäischen Normen (EN) zwingend zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Bauausführung ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen Bauablaufplan zu erstellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben, um die Einhaltung der vertraglichen Fristen zu gewährleisten. Die Koordinierung mit anderen Leistungsbereichen und die Mitwirkung bei der Inbetriebnahme von Anlagenteilen sind integraler Bestandteil der Leistung. Hinsichtlich der Bodenverhältnisse wird auf das Baugrundgutachten der gabex engineers GmbH (ehemals IB Dr. Ruppert und Felder) verwiesen.
Besondere Anforderungen bestehen an die Materialwahl und Arbeitssicherheit: Der Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe ist untersagt; die Grenzwerte der aktuellen MAK-Liste sind einzuhalten. Zudem sind die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Bayerischen Technischen Baubestimmung (BayTB) strikt zu beachten. Nachweise über die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten müssen auf der Baustelle bereitgehalten werden. Die Wiederverwendung von Baustoffen sowie Leistungen für andere Unternehmer bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber bzw. die Bauleitung.
Rechtlicher Hinweis: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Zudem ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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