Ausschreibung: Tischlerarbeiten, Paket 2
Landeshauptstadt München, Baureferat
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Durchführung einer Baumaßnahme ab dem 14.09.2026 unter Einhaltung verbindlicher Ausführungsfristen und Vorlage eines detaillierten Bauzeitenplans. Bieter müssen eine Beschleunigungsregelung berücksichtigen und das verbindliche Bauende angeben. Zudem ist die Erfüllung der QNG-Verpflichtung (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zwingend erforderlich.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung betrifft die Vergabe von Bauleistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU-VOB/A). Gegenstand der Beauftragung ist die Durchführung einer Baumaßnahme, deren Ausführung am 14.09.2026 beginnt.
Im Rahmen der Leistungserbringung ist die Einhaltung verbindlicher Ausführungsfristen sowie die Vorlage eines detaillierten Bauzeitenplans als Balkenplan erforderlich. Dieser muss unter anderem die Tätigkeiten, deren Dauer sowie Zwischen- und Endtermine ausweisen. Als besonderes Zuschlagskriterium findet eine Beschleunigungsregelung Anwendung, bei der das verbindliche Ende der Bauzeit durch den Bieter unter Berücksichtigung der vertraglichen Vorgaben anzugeben ist. Zudem ist eine QNG-Verpflichtung (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zu erfüllen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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