Ausschreibung: REZ Bayern_45Akt3mV_AA Donauwörth

Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen)

Aktivierungsmaßnahmen SGB III Vermittlungshemmnisse Beseitigung Berufliche Eingliederung Versicherungspflichtige Beschäftigung Rahmenvertrag Bayern
Ort Nürnberg

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Konzeption und Durchführung von Aktivierungsmaßnahmen für Arbeitsuchende nach § 45 SGB III und § 16 SGB II in Bayern. Die Leistungen umfassen Heranführung an Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie Vermittlung und Stabilisierung in versicherungspflichtige Beschäftigungen. Ziel ist die Vorbereitung von etwa 442 Teilnehmern (plus 30 % Reserve) auf dauerhafte berufliche Eingliederung, mit Unterstützung beim Übergang zu SGB II.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung beauftragt die Konzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination zur Aktivierung von Arbeitsuchenden nach § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III sowie § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III. Der Auftraggeber ist die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Bundesebene mit Fokus auf das Sozialwesen und Zuständigkeit für Bayern und Sachsen. Das Verfahren erfolgt als offenes Verfahren unter der Vergabenummer 701-26-45Akt3mV-10026 und zielt auf die Errichtung eines Rahmenvertrags ab, der den Abruf von Leistungen für etwa 442 Teilnehmende (zzgl. 30 % Flexibilitätsreserve) im Bezirk der Agenturen für Arbeit Bayern ermöglicht.

Die Maßnahme umfasst die Heranführung der Teilnehmenden an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Je nach Leistungsverzeichnis können ergänzend Elemente wie die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III) integriert werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen regelmäßigen Austausch mit dem Bedarfsträger zu pflegen, und muss vor Beginn eine Vereinbarung mit den beteiligten Personen und Betrieben abschließen. Die Gesamtkonzeption, einschließlich Inhalt, Durchführung und Methodik, liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters, unter Einhaltung fester Präsenzzeiten und Vorgaben.

Das primäre Ziel der Maßnahme ist die Vorbereitung von Teilnehmenden mit Aktivierungsbedarf auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 SGB III. Die Leistungen werden an Maßnahmeorten im Bezirk der Agenturen für Arbeit Bayern erbracht, wobei eine Unterstützung beim Übergang in den Rechtskreis des SGB II (z. B. 2 Wochen vor Ende der Zuweisungsdauer) für betroffene Teilnehmende vorgesehen ist. Der Rahmenvertrag gewährleistet keine feste Ausschöpfung der Teilnehmerzahlen, und die individuelle Zuweisung, Qualitätskontrolle sowie Zahlung erfolgen über den Bedarfsträger. Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie 2014/24/EU und dem GWB, mit Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot basierend auf Preis-Leistungs-Verhältnis.

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