Ausschreibung: Metallbauarbeiten, Rohrrahmentüren, Innen
Landeshauptstadt München, Baureferat
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Vergabe von Bauleistungen für die Durchführung einer Baumaßnahme gemäß EU-VOB/A, einschließlich verbindlichem Angebot mit detailliertem Leistungsverzeichnis und Preisen. Bieter legen einen Bauzeitenplan als Balkenplan vor, der Tätigkeiten, Dauer, Termine und ein verbindliches Bauende (nicht später als in den Besonderen Vertragsbedingungen) berücksichtigt. Der Baubeginn erfolgt spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung des Auftraggebers, mit abnahmereifer Vollendung bis voraussichtlich 22.06.2026.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung bezieht sich auf die Vergabe von Bauleistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (EU-VOB/A), Abschnitt 2 für allgemeine Bestimmungen. Sie umfasst die Durchführung einer Baumaßnahme, für die Bieter ein verbindliches Angebot abgeben müssen, einschließlich eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mit Preisen. Der Fokus liegt auf der termingerechten Ausführung, wobei Bieter einen Bauzeitenplan als Balkenplan vorlegen sollen, der Tätigkeiten, Dauer, Anfang und Ende sowie Zwischen- und Endtermine berücksichtigt. Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung ist eine Angabe des verbindlichen Bauendes erforderlich, das nicht über das in den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Datum hinausgeht.
Die Ausführungsfristen sind bindend: Der Baubeginn erfolgt spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung des Auftraggebers, voraussichtlich bis zum 22.06.2026, unter Beachtung des Auskunftsrechts gemäß § 5 Abs. 2 VOB/B. Die Vollendung der Leistung (abnahmereif) muss in der im Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist erfolgen, wobei diese als Vertragsfrist gilt. Bieter dürfen nur ein Los bewerben, und die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen; Nebenangebote sind ebenfalls ausgeschlossen.
Wichtige rechtliche Hinweise umfassen die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach § 160 Abs. 3 GWB, falls Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gerügt wurden – bei erkennbaren Verstößen in der Bekanntmachung spätestens bis zur Bewerbungs- oder Angebotsfrist, in den Vergabeunterlagen bis zum Ablauf dieser Fristen. Der Antrag ist auch unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe vergangen sind. Bieter müssen Unklarheiten in den Vergabeunterlagen unverzüglich melden und eine Eigenerklärung zur Eignung abgeben, die keine Ausschlussgründe (z. B. Insolvenz, schwere Verfehlungen oder Wettbewerbsregistereinträge) bestätigt; bei Vorliegen von Gründen sind Maßnahmen zur Selbstreinigung nachzuweisen. Die Vergabekammer Südbayern (München) ist für Nachprüfungen zuständig.
Diese Ausschreibung zielt darauf ab, eine effiziente und fristgerechte Umsetzung der Baumaßnahme zu gewährleisten, unter Einhaltung strenger Zuverlässigkeits- und Wettbewerbsvorgaben, um die Qualität und Termintreue der Leistung zu sichern.
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