Ausschreibung: Landschaftsbauarbeiten Spielplatz, Teilbereich 2
Grün Berlin GmbH
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Vergabe von Bauleistungen im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens nach VOB/A unter Einhaltung EU-Teilnahmebedingungen. Die Leistungen werden losweise vergeben, wobei Bieter Angebote für alle oder ausgewählte Lose abgeben können, mit einer Beschränkung der maximalen Zuschlagszahl pro Bieter. Zuschlag erfolgt rein preislich, ergänzt durch Nachweise zu Wettbewerbsfähigkeit und Sanktionslisten.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
### Öffentliche Ausschreibung für Bauleistungen nach VOB/A
Diese Ausschreibung betrifft die Vergabe von Bauleistungen im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens gemäß Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Das Verfahren folgt den EU-Teilnahmebedingungen in einheitlicher Fassung der Bauverwaltungen des Bundes und der Länder und zielt auf eine faire und wettbewerbskonforme Beauftragung ab. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Plattform https://www.meinauftrag.rib.de einzureichen, wobei die Auftragsunterlagen ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar sind. Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen endet am 12.05.2026 um 12:00 Uhr (MEZ), und der Ad-hoc-Kommunikationskanal ist ebenfalls über die genannte URL erreichbar.
Das Zuschlagskriterium ist rein preislich ausgerichtet, wobei Nachweise gemäß § 6a EU VOB/A (standardmäßig über Formblatt) erforderlich sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € erfolgt eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts sowie in den EU-Finanzsanktionslisten auf Basis der Verordnungen (EG) Nr. 881/2002, 753/2011 und 2580/2001. Die Vergabe erfolgt losweise, wobei Angebote für alle Lose möglich sind, und eine maximale Anzahl an Losen pro Bieter ist in der Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung angegeben. Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los gilt eine Beschränkung der Zuschlagszahl, deren Bedingungen ebenfalls in den Unterlagen detailliert sind.
Wichtige verfahrensrechtliche Hinweise umfassen die Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften: Erkennbare Verstöße aus Bekanntmachung oder Unterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden; sonstige Verstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme. Ein Nachprüfungsantrag ist bei der Vergabekammer des Landes Berlin innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers über die Ablehnung einer Rüge zu stellen (§ 160 GWB). Diese Fristen entfallen bei unzulässiger Vergabe ohne EU-Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Bei Missachtung der Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB) oder unzulässiger direkter Vergabe kann die Unwirksamkeit eines Vertrags im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der Bieter geltend gemacht werden, maximal jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss; bei EU-Bekanntmachung der Vergabe endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Die Angebotsabgabe erfolgt bis zum 19.05.2026 um 12:00 Uhr (MEZ), mit einer Bindefrist bis 26.06.2026. Bewerber müssen Unklarheiten in den Unterlagen unverzüglich in Textform melden, und Angebote von Bietern mit unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen werden ausgeschlossen. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots umfasst Anlagen wie Teilnahmebedingungen (EU V 2121), Verzeichnis vorzulegender Unterlagen (V 226EU.H F), Mindestanforderungen an Nebenangebote (V 227.H F), Gewichtung der Zuschlagskriterien sowie Pläne, Zeichnungen und Datenschutzhinweise. Erklärungen zu Sanktionslisten und Schadensersatz bei Wettbewerbsverstößen (15 % der Bruttoabrechnungssumme) sind erforderlich.
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