Ausschreibung: Bodenbelagsarbeiten 26-75147

Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Schwäbisch Gmünd

Bodenbelagsarbeiten Rahmenvereinbarungen Zuverlässigkeitsüberprüfung Zeitvertragsarbeiten Elastische, textile und Treppenbeläge
Ort Schwäbisch Gmünd

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Rahmenvereinbarung über Bodenbelagsarbeiten: Aufnehmen und Entsorgen vorhandener elastischer und textiler Beläge sowie Treppenbeläge und fachgerechtes Neuverlegen für Bauvorhaben des Amts Schwäbisch Gmünd. Die Leistungen erfolgen in zwei regionalen Losen (Bezirk Schwäbisch Gmünd und Bezirk Göppingen/Geislingen) als Zeitvertragsarbeiten mit Abruf über Einzelaufträge. Voraussetzung ist der Einsatz von Personal mit erfolgreich abgeschlossener Zuverlässigkeitsüberprüfung nach der Fremdpersonenüberprüfungsvorschrift.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung hat den Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Bodenbelagsarbeiten zum Gegenstand. Die Leistungen werden in zwei regionalen Losen vergeben: Los 1 umfasst den Bezirk Schwäbisch Gmünd, Los 2 den Bezirk Göppingen/Geislingen. Die Arbeiten fallen im Zuge von Bauunterhalt, Um‑, Erweiterungs- und Neubauvorhaben des Auftraggebers Vermögen und Bau Baden‑Württemberg, Amt Schwäbisch Gmünd, an. Es handelt sich um Zeitvertragsarbeiten, die im Bedarfsfall durch Einzelaufträge aus den Rahmenverträgen abgerufen werden.

Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 3. August 2026 bis zum 30. Juli 2027. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien sechs Monate vor Ablauf schriftlich die Beendigung erklärt. Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt; für sofort zu erledigende Arbeiten kann die Beauftragung ausnahmsweise mündlich oder fernmündlich erfolgen und wird nachträglich bestätigt.

Die ausgeschriebenen Bodenbelagsarbeiten beinhalten insbesondere das Aufnehmen und Entsorgen vorhandener elastischer und textiler Beläge sowie von Treppenbelägen und die fachgerechte Neuverlegung entsprechender Bodenbeläge. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer auch Arbeiten anderer Fachlose geringen Umfangs auszuführen, soweit er dazu fachlich und rechtlich in der Lage ist.

Eine zwingende Zuschlagsvoraussetzung ist die Verwendung von Personal, das vor Tätigkeitsbeginn einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen wurde und bei dem keine negativen Anhaltspunkte vorliegen. Dabei sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25. Juli 2017 (GABl. 2017, S. 453) vollständig zu erfüllen.

Bieter können sich auf ein einzelnes Los oder auf beide Lose bewerben; die Angebotsabgabe nur für ein Los ist zulässig, es müssen jedoch nicht alle Lose angeboten werden. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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