Ausschreibung: Beschaffung LKW und Ausstattung als Wechsellader Feuerwehr
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)
Vergabe von Bauleistungen und Dienstleistungen gemäß VOL/B, einschließlich Güteprüfungen, Abnahme der Leistungen und Handhabung von Mängelansprüchen mit Verjährungsfrist ab Abnahme. Gefahrübergabe erfolgt bei Lieferleistungen an der Anlieferungsstelle und bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. Bewerber müssen den Vergabemindestlohn einhalten, Referenzen aus den letzten drei Jahren vorlegen und Wettbewerbsbeschränkungen ausschließen.
Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)
Die öffentliche Ausschreibung richtet sich an die Vergabe von Leistungen im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens nach der Vergabeverordnung (VgV), speziell unter den Bewerbungsbedingungen für EU-Verfahren (632EU). Sie umfasst die Bereitstellung von Dienstleistungen, die den Anforderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOL/B) unterliegen, einschließlich Aspekten wie Güteprüfungen, Abnahme der Leistungen und Handhabung von Mängelansprüchen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme, und die Gefahrübergabe erfolgt bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle oder bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen beinhalten die Einhaltung des Vergabemindestlohns nach § 4 VGSH, mit Verpflichtungen zur Zahlung gesetzlicher, tariflicher oder vertraglicher Entgelte für eingesetzte Beschäftigte, einschließlich Nachunternehmern und Verleihern. Verstöße gegen diese Vorgaben, wie die Vereitelung von Kontrollen oder Nichteinhaltung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, können zur fristlosen Kündigung oder Auflösung des Vertrags führen. Bewerber müssen Erklärungen abgeben, dass sie den geforderten Mindestlohn zahlen, geeignete Arbeitskräfte verfügbar haben und in den letzten Jahren keine relevanten Sanktionen aufgrund von Verstößen erlitten haben.
Zusätzlich sind Referenzen aus den letzten drei Jahren erforderlich, falls der Bieter in die engere Wahl kommt, mit Angaben zu Ansprechpartnern, Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum. Bei Teilnahmewettbewerben müssen diese Angaben bereits im Teilnahmeantrag vorliegen. Die Ausschreibung betont die Bekämpfung unzulässiger Wettbewerbsbeschränkungen, mit Ausschluss von Bietern, die sich daran beteiligen, und Verpflichtung zu Auskünften über Verbindungen zu anderen Unternehmen. Rechnungen sind nettopreisbasiert ohne Umsatzsteuer aufzustellen, mit separater Angabe des Steuersatzes.
Rechtliche Hinweise zu Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt: Anträge sind unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, oder bei erkennbaren Verstößen in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen nicht bis zur Frist für Bewerbung oder Angebotsabgabe beanstandet werden. Ebenso gilt eine 15-Tage-Frist nach Mitteilung der Nichtabhilfe. Diese Regelungen gelten nicht für Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, und § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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