Ausschreibung: 026-01 Holz-Alufenster

Gemeinde Kirchanschöring

Holz-Alu-Fenster Bauleistungen Instandhaltungsleistungen VOB/B Bauzeitplan
Ort Kirchanschöring

Kurzbeschreibung(Ready Tender generiert)

Vergabe von Bauleistungen und Instandhaltungsleistungen im Auftrag des Auftraggebers, detailliert in der Leistungsbeschreibung und Vertragsformularen. Die Leistungen werden losweise erbracht, mit der Möglichkeit von Angeboten für alle oder einzelne Lose. Einhaltung der VOB/B mit bindenden Ausführungsfristen und verbindlichen Bauzeitplänen als Voraussetzung.

Details zur Ausschreibung(Ready Tender generiert)

Die öffentliche Ausschreibung umfasst die Vergabe von Bauleistungen sowie Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, wie in der beigefügten Leistungsbeschreibung und den Vertragsformularen detailliert. Die Leistungen sind losweise zu erbringen, wobei Angebote für alle Lose oder einzelne Lose möglich sind, unter Berücksichtigung einer maximalen Anzahl von Losen pro Bieter gemäß der Auftragsbekanntmachung. Die Vergabe erfolgt unter Einhaltung der VOB/B, einschließlich bindender Ausführungsfristen für den Beginn und die Vollendung der Arbeiten, die je nach Fall innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung starten und in der angegebenen Kalenderwoche oder nach dem Bauzeitenplan abgeschlossen werden sollen.

Wichtige vertragliche Regelungen umfassen die Angabe eines verbindlichen Bauzeitplans als Balkenplan mit Lfd.-Nr., Tätigkeitsbeschreibungen, Terminen, Dauern und Abhängigkeiten zu Drittarbeiten, wobei das Bauende nicht nach den besonderen Vertragsbedingungen liegen darf. Für das Zuschlagskriterium Preis wird die Wertungssumme aus den nachgerechneten Angebotssummen ermittelt, mit Zulassung von Nebenangeboten nur in Verbindung mit einem Hauptangebot und unter Ausschluss reiner Preisnachlässe mit Bedingungen. Mehrere Hauptangebote sind zulässig, sofern jedes zuschlagsfähig ist, und Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Unteraufträge oder Eignungsleihe) müssen im Angebot benannt und auf Verlangen nachgewiesen werden, inklusive Präqualifikation wo erforderlich.

Rechtliche Hinweise zur Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB schränken die Zulässigkeit von Anträgen ein: Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gerügt werden; erkennbare Verstöße aus der Bekanntmachung spätestens bis zur Bewerbungs- oder Angebotsfrist, aus den Vergabeunterlagen bis zum Ablauf dieser Fristen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe einer Rüge vergangen sind. Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform bis zur Angebotsöffnung, danach schriftlich oder in Textform, mit Nachforderung fehlender Unterlagen möglich.

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